Bedingungen für die Aufnahme in unsere Institution › Damit eine Person in unsere Institution aufgenommen werden kann, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • › Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • › Grundsätzlich sollten Interessentinnen und Interessenten über eine gewisse Selbstständigkeit verfügen. Menschen mit intensiver körperlicher Pflegebedürftigkeit oder bei Gefahr von Selbst- oder Fremdgefährdung können wir nicht aufnehmen.
  • › Die fachärztliche Behandlung vor dem Eintritt muss geregelt und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbracht sein.
  • › Wenn möglich sollten die Bewohnenden tagsüber einer Beschäftigung nachgehen.
  • › Nach Absprache besteht auch die Möglichkeit, in unserer Institution nach einem strukturierten Tagesprogramm zu arbeiten.

Wir erwarten, dass bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wille zu einer harmonischen Wohngemeinschaft vorhanden ist. Das Zusammenleben in der Institution wird durch eine Hausordnung geregelt, die für alle verbindlich ist. Ebenso wird grundsätzlich die Bereitschaft vorausgesetzt, das eigene Zimmer und die persönliche Wäsche in Ordnung zu halten.

Je nach Verlauf des Aufenthaltes in der Pension Bugatti wird die Wohnform den veränderten Bedürfnissen angepasst.